Werden chronisch kranke Menschen jetzt systematisch aus dem Arbeitsmarkt gemobbt (spätestens, wenn du dich wegen des fehlenden Geldes kaputt gearbeitet hast, war’s das), damit die Regierung das Feindbild des Faulpelzes irgendwie erhalten kann?
Spätestens bei der nächsten Pandemie fickt uns dieser Quatsch richtig hart. Aber bis dahin kann man ja weiter schön auf chronisch erkrankten Menschen rum trampeln. Das gibt mir die extra Motivation, die ich brauche!
Damit kann man das Problem mit dem Überangebot an Fachkräften lösen. Außerdem gehört das zur Willkommenskultur – auch Trump–Flüchtlinge sollen sich hier sozialpolitisch sofort wie zuhause fühlen. Nach 160 Jahren wird es wirklich Zeit, dass wir uns mal internationalen Standards anpassen! (sicherheitshalber /s)
Ich dachte deshalb konzentrieren sich gerade alle auf die Aushöhlung unserer Persönlichkeits-/Menschenrechte? ._.
Weiterhin will der Verbandspräsident die Lohnfortzahlung auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzen.
Hm was soll schon passieren? Als nächstes werden dann völlig unvorhergesehen die Kosten bei den Krankenkassen in die Höhe schießen. Dann wird von Seiten der KK gefordert dass man das Krankengeld auf maximal 3 Monate pro Jahr (nicht Kalenderjahr) beschränken muss. Wird bestimmt gut für das chronisch kranke arbeitende Fußvolk.
Die Lohnfortzahlung ist doch schon immer auf sechs Wochen begrenzt? Oder ist das pro Diagnose?
Meine Hausärztin wechselt zumindest immer wieder zwischen zwei Diagnosen. Das Internet sagt dazu folgendes:
Wenn es erneut zu demselben Grundleiden kommt, werden die Krankheitstage addiert, bis schließlich sechs Wochen zusammengekommen sind. Wer also innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, muss sich die bisherige Arbeitsunfähigkeit auf seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung anrechnen lassen.
Etwas anderes gilt aber dann, wenn:
- Zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten mindestens sechs Monate liegen; es entsteht dann ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung
- Seit Beginn der letzten Erkrankung sind 12 Monate vergangen
- Die neue und die vorherige Erkrankung basieren nicht auf demselben Grundleiden
Arbeitnehmer, die also wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krankgeschrieben werden, haben keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich liebe die elegante Unkompliziertheit unseres Sozialrechts!
Irgendwie muss man diese vielen Betrüger, die nur vorgeben krank zu sein, ja in ihre Schranken weisen! Das sind mindestens so viele wie die Totalverweigerer in der Arbeitslosigkeit. Nicht auszuhalten! Captain Bürokratie to the rescue!
Und die, die wirklich krank sind, die können das ja ohne weiteres nachweisen (◍•ᴗ•◍)
^Für die, die etwas mehr Sicherheit brauchen: das war Sarkasmus. Ich wünschte die Prozesse wären auch nur ansatzweise so einfach wie das Umgehen der Erbschaftssteuer…^
Ja gut was wird die Konsequenz sein, kranke Arbeitnehmys gehen dann trotzdem zur Arbeit und verbreiten dort ihre Vieren und Bazillen. Oder noch schlimmer (aus Arbeitgebersicht) begehen Fehler und Unfälle in unterschiedlicher schwere.
Das will der BDA ganz bestimmt ja?
Mit Ausnahme der Auswirkungen von Fehlern bei der Arbeit, sinkt dieses Risiko für den Arbeitgeber mit zunehmendem Home Office-Anteil. Wir werden erst noch sehen, was die Rechtssprechung zu Arbeitsunfällen im Home Office bzw. Mobilem Arbeiten bringt.
Ja gut, das ist wenn Home-Office funktioniert, aber in Verarbeitenden Berufen oder Serviceleistungen ist das ja nicht möglich :)
Deswegen heißt es vielerorts Mobiles Arbeiten und nicht Home Office. Ansonsten müsste der Arbeitgeber bei jedem zu Hause eine Arbeitsplatzbegehung durchführen. Bei Mobilem Arbeiten ist der Arbeitnehmer verantwortlich.
Warum werden Arbeitgeber überhaupt einbezogen? Kleine Arbeitgeber bekommen 80% erstattet, es entsteht eine unnötige Verwaltungsstruktur. Das Krankengeld ist ein Vorteil für Konzerne, wenn sie ihren Krankenstand unter dem Durchschnitt halten können. Die Umlageverwaltung und der Vorteil für Konzerne könnte entfallen, wenn Krankenkassen direkt 100% Krankengeld zahlen würden.
Am U1-Verfahren teilnehmende Arbeitgeber erhalten aus dem U1-Verfahren bis zu 80 % der nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu zahlenden Entgelte und bis zu 80 % der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 1 Abs. 1 AAG). Diese Erstattungen können durch Satzungsbestimmungen der zuständigen Krankenkasse beschränkt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall
Vielleicht sollte man an diese Arbeit"geber" auch mal die Axt anlegen…





