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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Natürlich vorausgesetzt, jemand klagt bis dorthin (was ich aber durchaus als realistisch betrachte).

    Mich stört auch, dass man nun einfach so Gesetze der Vorgängerregierung mir nichts dir nichts wieder kippen will – das war wohlgemerkt ein Wahlversprechen, aber Ideologie und so… Davon abgesehen müsste über die Rücknahme des Gesetzes ja auch wieder abgestimmt werden, und ich denke nicht, dass SPD und Grüne da mitmachen würden.

    Zuguterletzt wäre es ja nicht soo einfach, denn während das Gesetz ja gewisse Regelungen zu Cannabis trifft, ist es ja mittlerweile erlaubt, weil es aus Anlagen I und III des BtMG gestrichen wurde (ist jetzt mit Ausnahmen Anlage II). Aber gut, die BfArM ist eh nur ein politischer Erfüllungsgehilfe. Wenn da jemand sagt, X kommt auf die Liste, dann wird da nicht nach Studien oder so gefragt.


  • Witzig, wie der Antrag die “Rücknahme der Legalisierung des Cannabiskonsums” fordert, was ja nie verboten war. Lediglich (wie weiter unten geschrieben) Besitz, Anbau und Vertrieb, wobei diese ja als “konsumnahe Delikte” immer beim Konsum mitschwebten…

    Davon abgesehen sind ihre Argumente auch superschwach:

    Entgegen dem europäischen Trend sei in Deutschland der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen seit der Legalisierung deutlich gestiegen.

    Eine Steigerung des Konsums – sollte sie tatsächlich stattgefunden haben, ggf. geben es auch seit der Legalisierung auch einfach mehr jugendliche an – sagt ja wenig über den Konsum an sich aus. Ist so wie die Schlagzeile “Polen hat 3% Wirtschaftswachstum, Deutschland nur 1%”, damit ist die polnische Wirtschaft aber nicht stärker als die deutsche.

    Davon abgesehen ist die Abgabe an Jugendliche ja weiterhin genauso verboten wie vorher. Mit der Gruppe von Konsumenten zu argumentieren, die von der Regelung, die man jetzt abschaffen will, gar nicht direkt betroffen ist, ist unsinnig.

    Aber ich will mal nicht so sein: Von mir aus können wir gerne zur vorherigen Regelung zurück, wenn ihre Argumente gegen Cannabis wie schädigende Wirkung bei Jugendlichen auf alle anderen Genussmittel ebenfalls angewendet wird und diese dann vom Verbot miterfasst werden… so ein Oktoberfest kann man auch mit alkoholfreiem Bier feiern. Die Anwohner werden es danken! ;)