In Gerichtsverfahren um die Installation von Steckersolargeräten haben sich Mieter durchgesetzt. Doch mehrere Auflagen sind weiterhin zulässig.

Aus dem Artikel:

Nach Darstellung von Rechtsanwalt Dirk Legler, der die DUH in den Verfahren vertritt, darf die Installation eines Balkonkraftwerkes nur dann noch verweigert werden, wenn der Mieter:

  • keinen Nachweis über den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung und deren Beibehaltung während der Dauer der Installation des Steckersolargerätes vorlegt
  • keine fachgerechten, CE-/VDE-/DIN- und TÜV-konformen PV-Module und Wechselrichter einsetzt beziehungsweise keine fachgerechte Installation vornimmt
  • sich nicht verpflichtet, im Falle seines Auszuges aus der Wohnung den früheren Zustand des Balkons auf seine Kosten wiederherzustellen
  • sich nicht verpflichtet, das Steckersolargerät bei der Bundesnetzagentur anzumelden
  • sich nicht verpflichtet, auf seine Kosten sämtliche etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zustimmungen pflichtgerecht einzuholen
  • mtoboggan@feddit.org
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    3
    ·
    12 days ago

    Was zählt denn hierzu?

    sich nicht verpflichtet, auf seine Kosten sämtliche etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zustimmungen pflichtgerecht einzuholen

    • JensSpahnpasta@feddit.org
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      2
      ·
      11 days ago

      Ich würde mal auf so Themen wie “Denkmalschutz” oder ähnliches tippen. Balkonkraftwerke sind ja normalerweise unkompliziert, im Spezialfall gibt es dann aber doch lokale Vorschriften

    • marv99@feddit.orgOP
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      Deutsch
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      1
      ·
      12 days ago

      Ich weiß es leider nicht. Bei uns war nur die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich.