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Was tun gegen rechtswidrige Inhalte im Internet?

Weitere Infos zu: Cybermobbing

Das Wichtigste im Überblick

Informieren:Informieren Sie sich über die gesetzlichen Verbote und die verschiedenen Jugendschutzgesetze in Österreich.
Technische Filter und Aufklärung:Verwenden Sie Filter- und Schutzprogramme, setzen Sie jedoch nicht allein darauf. Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen darüber, was sie tun können, wenn sie im Internet auf problematische Inhalte stoßen.
Aktiv werden:Melden Sie illegale Inhalte direkt an die jeweiligen Plattformen oder spezialisierte Meldestellen wie Stopline. Sie können strafrechtlich relevante Inhalte auch anzeigen.

Themenübersicht


Rechtliche Grundlagen kennen

In Österreich sind bestimmte Inhalte gesetzlich verboten. Dazu zählen die Verbreitung und Nutzung von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger (Achtung: Das kann auch Sexting betreffen!), extremistische und nationalsozialistische Inhalte sowie Hassrede. Darüber hinaus gelten laut den Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer zum Beispiel auch pornografische Inhalte als jugendgefährdend und sind für Kinder und Jugendliche verboten.


Technische Schutzmaßnahmen einsetzen

  • Kindersicherungs- und Filtersoftware verwenden:
    Richten Sie auf Geräten, die Kinder und Jugendliche nutzen, einen technischen Kinderschutz ein (zum Beispiel Microsoft Family Safety, Apple Bildschirmzeit oder Google Family Link). Diese Programme können jugendgefährdende und illegale Inhalte automatisch blockieren und helfen dabei, die Onlinezeit zu begrenzen.
  • Kinderschutzmaßnahmen der sozialen Netzwerke und Plattformen verwenden:
    Achten Sie darauf, dass Kinder und Jugendliche bei der Registrierung in sozialen Netzwerken ihr richtiges Alter angeben – nur so greifen die altersgerechten Schutzmechanismen der Plattformen. Nehmen Sie die Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen gemeinsam mit den Kindern vor und prüfen Sie diese regelmäßig.
  • Sichere Netzwerkeinstellungen vornehmen:
    Viele Internetanbieterr (zum Beispiel A1, Magenta oder Drei) bieten Jugendschutzfunktionen, mit denen Sie bestimmte Webseiten sperren oder nur geprüfte Inhalte zulassen können. Alternativ können Sie auch DNS-Filterdienste aktivieren, um jugendgefährdende Seiten bereits auf Netzwerkebene zu blockieren.
  • Geräte regelmäßig prüfen und aktualisieren:
    Kontrollieren Sie regelmäßig, welche Apps und Websites genutzt werden, und halten Sie Betriebssysteme und Sicherheitssoftware stets auf dem neuesten Stand. So schützen Sie Geräte vor Schadsoftware und unerwünschten Inhalten.
  • Sichere Such- und Streaming-Dienste verwenden:
    Aktivieren Sie bei Suchmaschinen und Videoportalen den „SafeSearch“-Filter oder „Eingeschränkten Modus“ (zum Beispiel bei Google, YouTube, TikTok). Verwenden Sie für jüngere Kinder altersgerechte Suchmaschinen. Erklären Sie Kindern, warum legale und geprüfte Inhalte sicherer sind und sie keine illegalen Streaming- oder Download-Seiten nutzen sollten.
 ISPA_Technischer_Kinderschutz_im_Internet.pdf

ISPA: Technischer Kinderschutz im Internet

Der ISPA-Ratgeber „Technischer Kinderschutz im Internet“ informiert interessierte Erwachsene über die verschiedenen technischen Schutzeinrichtungen und gibt einen Überblick über verschiedene Einstellungsmöglichkeiten.

Veröffentlichung: Dezember 2024


Kinder und Jugendliche sensibilisieren

  • Informieren Sie Kinder und Jugendliche:
    Sprechen Sie offen über verbotene oder problematische Inhalte und erklären Sie die möglichen Folgen ihrer Nutzung oder Weiterverbreitung, etwa bei extremistischen Symbolen oder sogenannten Nazi-Stickern, die über Messenger versendet werden. So fördern Sie das Bewusstsein und das Verantwortungsgefühl im Umgang mit digitalen Inhalten.
  • Meldekompetenz fördern:
    Zeigen Sie Kindern und Jugendlichen, wie sie problematische Inhalte in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen melden und blockieren können. Nehmen Sie ihnen mögliche Ängste: Meldungen sind anonym, niemand erfährt, wer sie eingereicht hat. Bei Unsicherheiten oder wenn Unterstützung benötigt wird, können sich Betroffene an Rat auf Draht oder an die Internet Ombudsstelle wenden.
  • Medienkompetenz stärken:
    Vermitteln Sie, wie man seriöse Quellen erkennt und wie man auf problematische Inhalte reagieren kann (wegklicken, löschen, Stopp sagen, sich an eine Vertrauensperson wenden …). Verlassen Sie sich keinesfalls ausschließlich auf technische Schutzmaßnahmen.
  • Vertrauenspersonen etablieren:
    Sorgen Sie dafür, dass Kinder und Jugendliche wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie im Internet auf Inhalte stoßen, die sie verunsichern oder ängstigen. Schaffen Sie eine offene Gesprächskultur, in der Fragen und Sorgen ernst genommen werden. Zeigen Sie auch alternative Ansprechpersonen auf, zum Beispiel Lehrkräfte, Großeltern, ältere Geschwister oder vertraute Erwachsene aus dem Umfeld.

Illegale Inhalte melden

Ignorieren Sie rechtswidrige Inhalte im Internet nicht, sondern melden Sie diese direkt an das jeweilige soziale Netzwerk, an die Seitenbetreiber:innen oder an eine spezialisierte Meldestelle. Sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sowie nationalsozialistische Wiederbetätigung können anonym und unkompliziert an Stopline gemeldet werden. Auch für Hassrede und andere Formen digitaler Gewalt stehen passende Anlaufstellen zur Verfügung.

Zeigen Sie auch Ihren Kindern oder Schüler:innen, wie sie problematische Inhalte melden und blockieren können.


Eine Anzeige bei der Polizei erstatten

Gegen Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, können Sie eine Anzeige erstatten. Beachten Sie aber die gesetzlichen Bestimmungen – beispielsweise sind hasserfüllte und beleidigende Inhalte nicht immer strafbar. Bei einem Strafverfahren entstehen für Opfer keine Kosten.

Was benötige ich für eine Anzeige bei der Polizei?

  1. Amtlicher Lichtbildausweis: zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
  2. Beweise: Um die Situation glaubhaft zu machen, braucht es Beweise. Dokumentieren Sie daher die relevanten Inhalte (zum Beispiel Beleidigungen und Bloßstellungen) möglichst lückenlos (komplette Chatverläufe etc.). Am besten speichern Sie diese digital, zum Beispiel auf einem USB-Stick. Achten Sie darauf, dass auf Screenshots oder anderen Beweismitteln wie Videos oder Fotos das Datum ersichtlich ist!
  3. Falls vorhanden, Zeug:innen: Gibt es Personen, die Ihre Situation bestätigen können? Bitten Sie diese, bei der Polizei eine Aussage zu machen oder benennen Sie die Personen. Diese können dann gegebenenfalls von der Polizei befragt werden.
  4. Rechtliche Einordnung: Informieren Sie sich vorab, gegen welche Rechtsvorschrift verstoßen wird. Das hilft Ihnen, ernst genommen zu werden. Bei Cybermobbing zum Beispiel ist dies § 107c StGB.

Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) sind Privatanklagedelikte. Hier müssen Sie selbst aktiv werden und eine Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Die Polizei kann hier nicht helfen.

Was passiert nach einer Anzeige?

  1. Liegt ein Anfangsverdacht vor, ermittelt die Polizei und leitet das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter.

  2. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Handlungen tatsächlich strafbar sind, also ob ein Straftatbestand vorliegt.

  3. Je nach Fall werden weitere Beweise gesammelt – zum Beispiel durch Befragung von Betroffenen, Eltern, Lehrenden oder Täter:innen.

  4. Sind die Inhalte oder Handlungen strafbar, wird ein Verfahren bei Gericht eingeleitet.

  5. Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren auch durch eine sogenannte Diversion (zum Beispiel Sozialstunden, Geldstrafe) beenden.


Was soll ich tun, wenn mein Kind online nationalsozialistische Inhalte erhält?

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken gegenseitig Nazi-Sticker (zum Beispiel Hakenkreuze und Hitlerbilder) zusenden, oft als Mutprobe oder auch aus Unwissenheit. Die Verbreitung und Verherrlichung von nationalsozialistischem Gedankengut steht in Österreich jedoch unter strenger Strafe (siehe Verbotsgesetz und Abzeichengesetz). Durch den bloßen Besitz solcher Inhalte macht sich Ihr Kind zwar nicht strafbar, sehr wohl aber durch deren Verbreitung. Hat Ihr Kind viele solcher Inhalte auf seinem Handy gespeichert, kann zudem der Eindruck entstehen, dass Ihr Kind die Nazi-Ideologie gutheißt.

Achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind solche Inhalte sofort löscht, und zwar nicht nur aus der jeweiligen App, sondern auch von allen Speicherorten. Deaktivieren Sie am besten den automatischen Download in Messenger-Apps und überprüfen Sie auch versteckte Dateien auf dem Gerät. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an eine spezialisierte Anlaufstelle.


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