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Onlineshop Gewerbe anmelden: Alles, was Du wissen musst, um legal durchzustarten

Zuletzt aktualisiert am 19.11.2025

Onlineshop Gewerbe anmelden

Wenn Du Dich mit Deinem eigenen Online-Shop selbstständig machen willst, ist das in aller Regel auch damit verbunden, ein Gewerbe beim Gewerbeamt und dem Finanzamt anzumelden. Was viele zunächst abschreckt, ist in der Praxis weniger kompliziert und aufwendig, als es sich anhört. Die Anmeldung Deines eigenen Unternehmens ist typischerweise direkt online möglich. Gerade wenn Du zunächst nur ein Kleingewerbe anmelden möchtest, wird der Prozess meist zusätzlich vereinfacht. Im folgenden Beitrag haben wir für Dich die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung Deines Onlineshops als Gewerbe zusammengestellt.

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Ein wichtiger Hinweis im Vorfeld: In diesem Beitrag geht es an vielen Stellen um rechtliche Themen. Auch wenn die Erklärungen mit viel Sorgfalt recherchiert und zusammengetragen wurden, stellt dieser Beitrag keinen Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung dar. Insbesondere wenn Du einen größeren Webshop starten möchtest, solltest Du auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt oder anderen juristischen Berater zusammenarbeiten, um offene Fragen zu klären.

Was bedeutet eine Gewerbeanmeldung für Deinen Onlineshop?

Bevor Du Dich mit der Gewerbeanmeldung Deines Onlineshops beschäftigst, ist es sinnvoll, dass Du Dir verdeutlichst, was ein Gewerbebetrieb in diesem Zusammenhang eigentlich ist.

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Als Gewerbe wird zunächst jede auf Gewinnerzielung ausgelegte, selbstständige Tätigkeit begriffen. Der Onlineverkauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Gütern zählt in aller Regel dazu. Nicht notwendigerweise als Gewerbe werden die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten und die selbstständige Arbeit im primären Sektor (also zum Beispiel der Landwirtschaft) begriffen. Allerdings sind die Grenzen zum klassischen Gewerbebetrieb dabei oft fließend. Wenn Du zum Beispiel als Autor in einem Onlineshop Deine eigenen Bücher oder E-Books verkaufst, kann das als gewerbliche Tätigkeit gelten. Schlimmstenfalls riskierst Du mit Eröffnung Deines Onlineshops dann sogar Deinen Status als Freiberufler. Nimm daher, wenn Du aktuell freiberuflich tätig bist und einen Onlineshop eröffnen willst, auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch, ehe Du Dein Gewerbe anmeldest.

Grundsätzlich ist eine Gewerbeanmeldung unabhängig von der Höhe des zu erwartenden Gewinns erforderlich, sofern Du generell die Absicht hast, mit Deinem Onlineshop Gewinne zu erzielen. Bei sehr niedrigen zu erwartenden Gewinnen kann es allerdings sein, dass der Verkauf als sogenannte „Liebhaberei“ gewertet wird. Eine klar definierte Bagatellgrenze existiert in diesem Zusammenhang aber leider nicht. Zudem ist davon auszugehen, dass Finanzämter Onlineshops in aller Regel nicht als eine solche „Liebhaberei“ einstufen werden.

Vor der Gewerbeanmeldung: Wichtige Schritte zur Vorbereitung

Die Anmeldung Deines Gewerbes sollte erfolgen, ehe Du Deinen Onlineshop ins Netz stellst. Sonst drohen Dir empfindliche Bußgelder. Damit dabei alles klappt, ist es wichtig, dass Du alle relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zusammenstellst. Als Deutscher benötigst Du dazu auf jeden Fall Deinen Personalausweis sowie ein spezifisches Formular der Gemeinde, in der Du Dein Gewerbe anmelden willst. In vielen Fällen ist die Anmeldung dabei auch online möglich. Gegebenenfalls brauchst Du dazu die PIN Deines Personalausweises sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder einen separaten NFC-Leser. In einigen Fällen fordert die Kommune zudem ein polizeiliches Führungszeugnis von Dir an. Wenn Du Waren anbieten möchtest, für deren Verkauf spezielle Erlaubnisse erforderlich sind, musst Du diese mitunter auch bereits bei der Gewerbeanmeldung nachweisen.

Als EU-Ausländer benötigst Du entweder Deinen Reisepass oder ein anderes nationales ID-Dokument Deines Heimatlandes. Wenn Du aus einem nicht EU-Land kommst, musst Du bei der Gewerbeanmeldung sowohl Deinen Aufenthaltstitel als auch Deine Arbeitserlaubnis vorlegen. Prüfe gegebenenfalls, ob Deine Arbeitserlaubnis die Auflage „selbstständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbstständige Tätigkeit nicht gestattet“ enthält. Ist das der Fall, musst Du vor der Gewerbeanmeldung bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Erlaubnis beantragen.

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Warum muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich einen Onlineshop starten will?

Der einfachste Grund: Damit das Amt für Finanzen die ihm zustehenden Steuern bei Dir eintreiben kann. Zudem trägt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung dazu bei, die Kundschaft vor betrügerischen Onlinehändlern zu schützen. Weiterhin ist die korrekte Anmeldung auch im Sinne eines gerechten Wettbewerbs mit anderen Händlern unabdingbar. Denn nur, wenn alle Konkurrenten nach denselben Spielregeln spielen, entsteht ein fairer Markt. Deshalb drohen Dir auch Bußgelder, wenn Du die Anmeldung nicht rechtzeitig durchführst.

Stell Dir zum Beispiel vor, ein spezialisierter Onlinehändler für Camping- und Outdoorzubehör kriegt plötzlich Konkurrenz von einem nicht angemeldeten Shopbetreiber, der weder steuerliche Sorgen kennt, noch großen Wert darauf legt, Produkte anzubieten, die allen relevanten Sicherheitsvorschriften entsprechen. Ein solcher Shop hätte die Möglichkeit, den nach Recht und Gesetz agierenden, etablierten Händler preislich zu unterbieten und letztlich aus dem Markt zu drängen. Für Kunden, die minderwertige Artikel aus einem solchen Shop bestellen, ist es wiederum schwer, eventuelle Regressforderungen geltend zu machen.

Dementsprechend ist die zunächst lästige Anmeldung Deines Onlineshops als Gewerbe aus gesellschaftlicher Sicht wichtig. Um Neugründungen und kleine Geschäfte zu fördern, gibt es glücklicherweise eine Reihe von Regelungen, die Anmeldung und Betrieb kleiner Unternehmen einfacher und attraktiver machen.

Vollerwerb oder Nebenerwerb: Was ist besser?

Bei der Anmeldung Deines Gewerbes wirst Du auch gefragt, ob Du es im Voll- oder Nebenerwerb betreiben wirst. Es gibt einige rechtliche Unterschiede zwischen diesen beiden Gewerbevarianten. Deshalb solltest Du Dir im Vorfeld überlegen, ob Du tatsächlich von Anfang an „all in“ gehen und Deinen Onlineshop zum Haupterwerb machen möchtest. In aller Regel ist die Anmeldung als Nebengewerbe sinnvoll, wenn Du Dein Geld tatsächlich in erster Linie in einem anderen Beruf verdienst und Dir per E-Commerce nur ein zusätzliches passives Einkommen aufbauen möchtest.

Wenn Du Deinen Onlineshop nebenberuflich selbstständig betreiben willst und auch so anmeldest, darfst Du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche für den Betrieb arbeiten. Zudem muss sichergestellt sein, dass Du nicht Dein gesamtes Einkommen mit dem Shop verdienst. Der Vorteil der Anmeldung als Nebengewerbe ist, dass Du Dich damit nicht selbst um Themen wie die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung kümmern musst. Das vereinfacht den Start in die Selbstständigkeit und spart Geld.

Übrigens: Ein Nebengewerbe muss nicht unbedingt ein Kleinunternehmen sein. Auch wenn Du mit Deinem Shop mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr machst und Umsatzsteuer abführen musst, kannst Du ihn im Nebenerwerb führen. Voraussetzung ist, dass die in das Projekt investierte Zeit nicht aus dem Ruder läuft und Du noch andere Einnahmen hast.

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Wie hoch sind die Kosten für die Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung Deines Gewerbes bei der Stadt kostet in der Regel eine Gebühr, die sich im Bereich um 30 Euro bewegt. Konkret variieren diese Kosten allerdings von Kommune zu Kommune. Zusätzlich musst Du Deinen Betrieb höchstwahrscheinlich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. bei der Handwerkskammer (HWK) anmelden. Dort werden je nach lokaler Satzung ebenfalls unterschiedlich hohe Kosten fällig, die sich typischerweise im Bereich zwischen 25 und 75 Euro bewegen. Zudem kostet die Mitgliedschaft in der IHK bzw. HWK einen jährlichen Beitrag in ähnlicher Höhe. Häufig ist die Mitgliedschaft für neu gegründete Unternehmen in den ersten ein oder zwei Jahren aber kostenlos.

Wenn Du Deinen Start in den Onlinehandel nicht alleine planst, musst Du zudem eine Gesellschaft gründen und Dich für eine geeignete Rechtsform entscheiden. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kannst Du theoretisch kostenlos per Handschlag gründen. Es ist aber, um späteren Streit mit dem oder den anderen Gesellschaftern zu vermeiden, sinnvoll, den Vertrag beim Notar zu schließen. Die Kosten dafür variieren, betragen in Regel aber zwischen 100 und 200 Euro. Willst Du eine Kapitalgesellschaft gründen, ist der Gang zum Notar auf jeden Fall erforderlich.

Gewerbe für Onlineshop anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Gewerbe für Onlineshop anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Schritt: Bereite Deine Dokumente vor

 

Die wichtigsten Dokumente zur Anmeldung Deines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt sind:

  • Personalausweis (bzw. ein entsprechendes Dokument aus einem anderen EU-Land) oder Aufenthaltstitel und Pass-Anmeldeformular (das Anmeldeformular erhältst Du in der Regel als Download auf der Internetseite der Stadt bzw. der Gewerbebehörde)
  • Gegebenenfalls Unterlagen zu einer juristischen Person (also zum Beispiel der Gründungsvertrag einer Gesellschaft)
  • Eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Eventuell Genehmigungen für den Verkauf bestimmter Waren (zum Beispiel Medikamente oder Waffen)

 2. Schritt: Stelle einen Antrag zur Gewerbeanmeldung

Sobald Du alle erforderlichen Dokumente beisammen hast, kannst Du die eigentliche Gewerbeanmeldung vornehmen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren bürokratischen Prozesse, die für den Start Deines Webshops erforderlich sind.

Der genaue Ablauf der Anmeldung kann sich von Amt zu Amt unterscheiden. In einigen Fällen musst Du mit Deinen Unterlagen und dem ausgefüllten Formular persönlich bei der Behörde vorsprechen. So stellen insbesondere Ämter in kleineren Kommunen sicher, dass tatsächlich alle Unterlagen da sind und der Anmeldeprozess durchgeführt werden kann. Meist ist aber auch die schriftliche Anmeldung möglich. In diesem Fall musst Du die erforderlichen Dokumente dem Antrag in Kopie beifügen.

Als dritte Option gibt es mittlerweile bei vielen Kommunen die Möglichkeit, Dein Gewerbe auch online anzumelden. Der genaue Ablauf unterscheidet sich auch dabei von Behörde zu Behörde. Während bei einigen Ämtern die Anmeldung einfach nur eine digitale Variante der schriftlichen Anmeldung ist, setzen andere Kommunen dabei bereits auf die Onlinefunktion des Personalausweises. Ist das der Fall, benötigst Du zur Anmeldung die PIN Deines Ausweises und ein NFC-Lesegerät bzw. ein Smartphone mit NFC-Lesefunktion.

3. Schritt: Fülle den Fragebogen des Finanzamts aus

Nach der Anmeldung Deines Gewerbes meldet das Gewerbeamt Dein neues Unternehmen automatisch ans Finanzamt. In der Regel erhältst Du innerhalb von etwa zehn Tagen Post vom Finanzamt und wirst zum Beispiel zu den zu erwartenden Umsätzen befragt. Wenn Du davon ausgehst, dass Dein Shop im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz (nicht Gewinn) machen wird, ist es sinnvoll, das auch anzugeben. Damit profitierst Du von der Kleinunternehmerregelung, nach der Du von der Pflicht befreit bist, Umsatzsteuer zu erheben und auf Deinen Rechnungen auszuweisen. Das erleichtert Dir beim Start Deines Onlineshops die Erstellung von Rechnungen. Zudem ersparst Du Dir damit zunächst die mühselige Umsatzsteuervoranmeldung. Auch ein Handelsregistereintrag ist für Kleinunternehmen nicht verpflichtend.

Achtung: Wenn Du Deinen Onlineshop nicht im Januar eines Jahres startest, gilt die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze im ersten Jahr nur anteilig. Wenn Du also Deinen Shop zum Beispiel zum 1. Juli des Jahres startest, darf Dein Umsatz bis zum Jahresende nur 11.000 Euro betragen, damit Du von der Kleinunternehmerregelung profitieren kannst. Wenig sinnvoll ist es, die Umsatzprognose nach unten zu verändern, wenn Du mit deutlich höheren Umsätzen rechnest. Spätestens bei der Steuererklärung im folgenden Jahr gibt es dann zusätzlichen Stress und schlimmstenfalls entstehen Dir hohe Kosten für Steuernachforderungen.

 4. Schrittt: Melde Dich bei der IHK bzw. HWK an

Nach der Anmeldung Deines Betriebs beim Gewerbeamt musst Du Dich bei der für Dich zuständigen Industrie- und Handelskammer anmelden. Wenn Du als Handwerker einen Onlineshop betreiben willst, kann es unter bestimmten Umständen auch sein, dass stattdessen die Handwerkskammer für Dich zuständig ist. In den meisten Fällen meldet das Gewerbeamt Dich automatisch bei der IHK an. Wenn Du Dich dort meldest, sollten die Informationen über Dich und Deinen Betrieb also bereits vorliegen.

Die Mitgliedschaft in der IHK ist für die allermeisten Unternehmer verpflichtend. Dadurch haben die IHKs die Möglichkeit, Unternehmen in ihrem Einzugsgebiet gegenüber der Politik und den Bürgern zu vertreten. Dir als Mitglied bietet Deine IHK oft auch eine Reihe zusätzlicher Services. Gerade für Betreiber von Onlineshops bieten die IHKs häufig zum Beispiel rechtlich einwandfreie Mustertexte für Impressums- und AGB-Seiten. Zusätzlich stehen Dir durch die Mitgliedschaft oft Beratungsangebote zur Verfügung. Insbesondere, wenn Du zum ersten Mal ein Gewerbe gründest, ist dieser Service oft hilfreich. Aber auch wenn Du später wächst und es zum Beispiel Unklarheiten im Umgang mit dem Finanzamt gibt, kann die IHK Dir häufig helfen.

5. Schritt: Kontaktiere die Berufsgenossenschaft

Unter bestimmten Umständen musst Du Dich zusätzlich auch noch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Für die meisten Onlineshop-Betreiber ist das die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik. Wenn Du Waren in einer bestimmten Branche verkaufst, kann es aber auch sein, dass Du bei einer anderen Genossenschaft besser aufgehoben bist.

Die Berufsgenossenschaften sind die Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Einzelunternehmer ist die Unfallversicherung für Dich in den meisten Fällen nicht obligatorisch. Gerade wenn Du Dein neues Unternehmen von einem eigenen Büro oder Lager aus betreibst, kann es aber sinnvoll sein, die Möglichkeit zur freiwilligen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn Du Mitarbeiter beschäftigst, ist die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft sogar verpflichtend.

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6. Schritt: Prüfe, ob weitere Amtswege notwendig sind

In den meisten Fällen hast Du jetzt bereits alle wichtigen bürokratischen Schritte für die Anmeldung Deines Onlineshops als Gewerbe abgeschlossen. Natürlich kann es aber je nach Branche oder Unternehmensgröße noch weitere Vorgänge geben, die Du jetzt durchführen musst.

Wenn Du zum Beispiel von Anfang an groß denkst und damit rechnest, dass Dein Onlineshop ein hohes Umsatzvolumen von mehreren 100.000 Euro im Jahr erreicht, musst Du Dich vermutlich zusätzlich ins Handelsregister eintragen lassen. Das kostet weitere Gebühren und sorgt dafür, dass Kunden und andere Personen wichtige Informationen über Dein Unternehmen als Auszug aus dem Handelsregister abrufen können. Ob ein Eintrag ins Handelsregister notwendig ist oder nicht, hängt indes nicht immer nur vom Umsatz ab. Je nach Branche und Größe des Gewerbes kann auch in anderen Fällen ein Eintrag erforderlich sein. Die IHK kann Dich konkret dazu beraten, ob ein Handelsregistereintrag erforderlich ist.

Weiterhin kann es, wenn Du Waren aus dem Ausland importieren möchtest, erforderlich sein, dass Du Dich mit den Einfuhrbestimmungen befasst und die wichtigsten Abläufe im Umgang mit dem Zoll kennenlernst. Damit stellst Du sicher, dass der Betrieb, wenn die ersten Lieferungen eintreffen, reibungslos anlaufen kann.

Zudem musst Du Dich, spätestens wenn Dein Gewerbe angemeldet ist, um die Einrichtung eines Geschäftskontos kümmern. Kleingewerbetreibende dürfen Einnahmen zwar bis zu einem gewissen Grad auch über ihr Privatkonto abwickeln, allerdings sehen weder Banken noch Finanzämter das besonders gerne. Die sauberere Lösung ist es, von Anfang an ein Geschäftskonto zu benutzen. Die Konditionen dafür sind meist etwas andere als bei Privatkonten. Insbesondere kosten auf Geschäftskonten auch die Geldeingänge oft eine kleine Gebühr. Teilweise bieten Fintech-Banken inzwischen aber auch komplett kostenlose Geschäftskonten an. Zumindest für den Start ist ein solches kostenloses Geschäftskonto für die meisten Betreiber kleinerer Onlineshops auch ausreichend.

Rechtstexte für Deinen Onlineshop: Was darf nicht fehlen?

Neben der Gewerbeanmeldung gibt es noch einen weiteren rechtlichen Aspekt, den Du im Vorfeld des Starts Deines Onlineshops auf jeden Fall abarbeiten solltest. Die Rede ist von einer Reihe von Rechtstexten, die auf in Deutschland betriebenen Websites im Allgemeinen und bei Onlineshops im Speziellen erforderlich sind. Speziell eine zumindest einfache AGB, ein Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung sind absolut zwingend erforderlich. Zudem solltest Du eine geeignete Datenschutzerklärung zusammenstellen bzw. erstellen lassen. Fehlen diese Rechtstexte auf Deiner Seite, kann es Dir passieren, dass Du von Konkurrenten abgemahnt wirst. Das kann, wenn das Fehlen als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begriffen wird, teuer werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vertragsbedingungen, die Du Deinen Kunden vorschreibst. In den AGB werden zum Beispiel Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Widerrufsregelungen geklärt. Größere Unternehmen lassen ihre Geschäftsbedingungen typischerweise von Anwälten ausarbeiten. Für Dich ist das, wenn Du mit einem kleinen Onlineshop an den Start gehst, nicht erforderlich. Stattdessen kannst Du auf vorgefertigte AGB-Texte zurückgreifen. Häufig bieten zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern ihren Mitgliedern solche Mustertexte an. Auch Shopplattform-Betreiber wie Shopify bieten oftmals Mustertexte zum automatischen Einbinden in Onlineshops. Daneben gibt es spezielle Anbieter, die Dich gegen eine Gebühr dauerhaft mit immer aktualisierten Mustertexten versorgen.

Wichtig ist, dass Du solche Muster-AGB-Texte nicht einfach unbesehen kopierst. Denn zum einen musst Du Dich und Dein Gewerbe natürlich als Vertragspartner in das Dokument eintragen. Zum anderen solltest Du die AGB, ehe Du sie online stellst, selbst lesen und verstehen. In Muster-AGB-Texten für Onlineshops werden zum Beispiel Angaben zur regelmäßigen Lieferzeit gemacht. Prüfe, ob Du diese einhalten kannst. Passe den AGB-Text ansonsten gegebenenfalls an. Achte zudem darauf, die AGB korrekt im Anmelde- und Bestellprozess Deines Shops zu verlinken.

Impressum

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Impressum

Onlineshops und andere Websites müssen in Deutschland zwingend über ein Impressum verfügen. Wichtigste Funktion des Impressums ist es, den Betreiber einer Seite identifizierbar zu machen. Dein Name und Deine Anschrift (bzw. Name und Anschrift Deines Unternehmens) sind daher die wichtigsten Informationen, die im Impressum aufgeführt werden. Für Gewerbetreibende ist darüber hinaus zum Beispiel die Bekanntgabe der eigenen Steuernummer verpflichtend, sodass Behörden das Unternehmen schnell und unkompliziert prüfen können.

Häufig wird auf der Impressumsseite zusätzlich eine Datenschutzerklärung eingebunden. In der Datenschutzerklärung machst Du Angaben darüber, wie Du selbst die Daten Deiner Kunden verarbeitest und welche externen Dienstleister Du für den Betrieb Deines Shops nutzt.

Genau wie für die AGB und die Widerrufsbelehrung werden auch für das Impressum Mustertexte von verschiedenen Anbietern angeboten. Wenn Du für die Erfassung von Nutzungsstatistiken auf die Services externer Dienstleister setzt, kann es sich zudem lohnen, zu prüfen, ob diese Dir für ihren jeweiligen Service Mustertextbausteine für Deine Datenschutzerklärung bereitstellen. Wenn Dein Onlineshop auch sogenannte „redaktionelle Inhalte“ enthält, musst Du als Verantwortlicher dafür im Impressum genannt werden. Als redaktionelle Inhalte können zum Beispiel Blogeinträge gelten, die Du verfasst, um Deine Seite SEO-technisch zu optimieren oder Deinen Kunden einen Mehrwert zu bieten.

Widerrufsbelehrung für Onlineshops

In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern gibt es klare gesetzliche Regelungen dazu, wie lange Kunden die Möglichkeit haben, online bestellte Waren, ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückzuschicken. Es ist vorgeschrieben, dass Du Deine Kunden im Laufe eines Bestellvorgangs mithilfe einer sogenannten Widerrufsbelehrung über dieses Recht informierst.

Da das Widerrufsrecht in Deutschland gesetzlich sehr klar geregelt ist, kannst Du problemlos auf Mustertexte zurückgreifen. Wenn Du nicht nur Waren per Versand, sondern auch als Download verkaufst, solltest Du allerdings darauf achten, dass die Widerrufsbelehrung dem Rechnung trägt. Typischerweise werden Kunden beim Kauf solcher digitalen Güter darauf hingewiesen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald der Download durchgeführt wurde. Das verhindert den Missbrauch des Widerrufsrechts durch betrügerische Kunden.

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Fazit – Dein Gewerbe für einen Onlineshop anmelden

Wer in Deutschland gewerblich aktiv werden möchte, muss die geplante Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Das gilt für den Betrieb eines Handwerksbetriebs oder eines Ladengeschäfts genauso wie für den Aufbau eines Onlineshops. Für viele Menschen, die mit einem Webshop einfach nur ein kleines Nebengeschäft etablieren wollen, ist der damit verbundene bürokratische Aufwand zunächst oft einschüchternd.

In der Praxis braucht aber niemand Angst vor Gewerbe- und Finanzamt zu haben. Die bei der Anmeldung auszufüllenden Formulare sind in aller Regel einfach zu verstehen und die beizubringenden Dokumente für gewöhnlich ohnehin bereits vorhanden. Eine Ausnahme kann das polizeiliche Führungszeugnis sein, sofern dieses von der Behörde angefordert wird. Die Beantragung bei der Polizei ist aber für gewöhnlich ebenfalls unkompliziert.

Nach der Eintragung des Gewerbes bei den Ämtern musst Du Dich mit Deinem neuen Unternehmen noch bei der IHK bzw. HWK anmelden. Die IHKs sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die ihre Mitglieder gegenüber Stadt und Land vertreten. Die Mitgliedschaft ist für Gewerbetreibende in den allermeisten Fällen verpflichtend. Viele IHKs bieten ihren Mitgliedern aber auch zusätzliche Services. Als Betreiber eines Onlineshops kannst Du Dich hier häufig zum Beispiel zu den rechtlichen Erfordernissen, die mit dem Betrieb einer Website einhergehen, beraten lassen.

FAQ –  Onlineshop Gewerbe anmelden: Behörden, Formulare, Unterlagen

Was benötige ich, um ein Gewerbe für einen Onlineshop anzumelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, benötigst Du in der Regel lediglich Deinen Personalausweis und ein Formular zur Gewerbeanmeldung, das Du vom Gewerbeamt erhältst. In einigen Fällen musst Du zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eventuell Genehmigungen für den Verkauf bestimmter Güter nachweisen. Zudem wird bei den meisten Gewerbeämtern eine Gebühr für die Anmeldung fällig. Diese ist nicht einheitlich geregelt, beträgt aber überwiegend nicht mehr als 30 Euro.

Zählt ein Onlineshop als Gewerbe?

Ja, selbstverständlich zählt auch ein Onlineshop als Gewerbe, das beim Finanzamt Steuern entrichten muss. Das gilt in der Regel auch unabhängig vom jährlich erzielten Umsatzvolumen. Es kann allerdings Ausnahmen geben, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um einen einmaligen Privatverkauf handelt. Wenn Du also zum Beispiel eine eigene Website einrichtest, um ein nur schwer verkäufliches Klavier anzubieten, musst Du dafür kein eigenes Gewerbe anmelden. Eine solche Seite wird nicht als Onlineshop eingestuft, sondern als private Kleinanzeige.

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?

Dein Gewerbe meldest Du zunächst in erster Linie bei der Stadt bzw. beim Gewerbeamt an. Zusätzlich ist danach auf jeden Fall eine Meldung beim Finanzamt und in den allermeisten Fällen der IHK erforderlich. Typischerweise ist dabei für Dich und Deinen Onlineshop dasselbe Finanzamt zuständig, wie bei Deiner privaten Steuererklärung. Anders sieht es aus, wenn Du Dein Onlinegewerbe von Anfang an mit eigenen Geschäftsräumen startest und nicht nur von zu Hause aus betreibst. Dann ist das Finanzamt zuständig, in dessen Einzugsbereich sich die neu angemieteten Geschäftsräume befinden. Wenn Du lediglich ein Lager anmietest, das Unternehmen aber an Deiner Privatadresse anmeldest, ist weiterhin das Finanzamt zuständig, bei dem Du auch Deine persönliche Steuererklärung einreichst. Zusätzlich musst Du einen Onlineshop bei der Industrie- und Handelskammer (oder unter bestimmten Umständen der Handwerkskammer) anmelden.

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