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Impressum Onlineshop🛍️ Pflichtangaben im Impressum für Deinen Onlineshop – was ist zu beachten? 

Zuletzt aktualisiert am 26.11.2025

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Webshops ohne ein rechtsgültiges Online-Shop Impressum oder mit einem unzureichenden Onlineshop Impressum gelten als nicht seriös. Oftmals handelt es sich sogar um Fake-Shops, deren Betreiber sich nicht outen möchten. Konsumenten, die bei Online-Käufen nicht auf das Online-Shop Impressum achten und auch andere Signale für Fake-Shops oder betrügerische Anbieter nicht wahrgenommen hatten, wurden schon oft um erhebliche Geldbeträge geprellt.

Geprellte und betrogene Verbraucher und Verbraucherinnen haben mangels verlässlicher Daten zum Betreiber, der Rechtsform seines Unternehmens oder dem Gerichtsstand des Unternehmens kaum eine Chance, den Anbieter bei einer Anzeige wegen Betruges erfolgreich zur Verantwortung zu ziehen.

Fehlerhafte oder gänzlich fehlende Angaben im Impressum für Onlineshops haben als Minimum eine Abmahnung für den Webshop-Betreiber zur Folge. Kann dieser ermittelt werden, drohen ihm hohe Strafen. Jeder Online-Nutzer, der solche Webshops aufsucht, kann die Betreiber wegen des fehlenden oder fehlerhaften Online-Shop Impressums bei den Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen melden.

Wenn einem Unternehmen bzw. einem Konkurrenten solche Webseiten auffallen, können diese den Wettbewerbsteilnehmer laut dem „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ (UWG) wegen unlauterer oder wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken anzeigen.

Impressumspflicht in Deutschland

Bereits im Jahre 1530 wurde für das Buchwesen eine allgemeine Impressumspflicht durch den Reichstag des damaligen Heiligen Römischen Reiches beschlossen. Ursprünglich waren nur Presseorgane und deren Mitarbeiter sowie Verlage und deren Autoren verpflichtet, ein Impressum in ihren Publikationen zu erstellen.

Erst 1997 wurde durch das Teledienstegesetz erstmals geregelt, dass die Impressumspflicht auch für gewerbliche bzw. geschäftliche und nicht-gewerbliche Online-Angebote verpflichtend gelten sollte. Bei solchen Unternehmen wird das Impressum für den Onlineshop aber als „Anbieterkennung“ bezeichnet. 2007 ersetzte das Telemediengesetz diese Regelung. 2010 wurde zudem die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erlassen. 2024 wurde das bis dahin geltende Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.

Eine Impressumspflicht besteht im Grundsatz für Selbstständige, Freiberufler sowie für Unternehmen. Gemäß § 1 im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sind Onlineshops als „digitale Dienste” ebenfalls impressumspflichtig. Die Impressumspflicht für solche Anbieter wird in § 5 DDG nochmals bestätigt. Die Anbieterkennzeichnung bzw. das Impressum sind somit für alle digitalen Dienste verpflichtende Angaben. In der Konsequenz bedeutet das, dass auch jeder Onlineshop eine Anbieterkennung bzw. ein Impressum benötigt.

Das Online-Shop Impressum muss zweifelsfrei als solches erkennbar sein. Es muss zudem verpflichtend bestimmte Angaben zum Betreiber des Webshops enthalten. Als Minimum müssen im Impressum für einen Onlineshop der Name des Webshop-Betreibers, eine ladungsfähige Inhaber-Adresse, die Unternehmens-Rechtsform sowie die Kontaktdaten enthalten sein. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, die Konsumenten wissen zu lassen, dass Sie im Fall der Fälle einen real existierenden und verantwortlichen Ansprechpartner haben, den sie gegebenenfalls anzeigen und verklagen können.

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Impressum erstellen: Was muss in einem Onlineshop Impressum stehen?

Das Wort „Impressum“ ist buchstabiert. Die Buchstaben befinden sich auf kleinen Würfel

Um der Impressumspflicht zu genügen, sollte der Betreiber eines Webshops die neue Fassung des Telemediengesetzes – das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – kennen. Die verpflichtend zu machenden Angaben für das Online Shop Impressum dürften sich allerdings nicht wesentlich geändert haben. Da fehlende oder ungenaue Angaben im Impressum die Gefahr einer Abmahnung heraufbeschwören, sollte das Impressum für den Onlineshop rechtssicher und vollständig sein.

1. Angaben zum Betreiber oder der Betreiberin eines Onlineshops

Im Impressum für den Onlineshop muss der Name des Unternehmens ebenso genannt werden wie Vor- und Zuname des Inhabers oder der Betreiberin. Ist eine natürliche Person statt eines Unternehmens der Betreiber eines Onlineshops, sind Vor- und Zuname ausreichend. Der Vorname muss so ausgeschrieben sein, wie er im Ausweis zu lesen ist. Abkürzungen, die das Geschlecht nicht erkennen lassen, sind nicht zulässig.

2. Angaben zur Adresse des Shop-Betreibers

An dieser Stelle muss eine gerichtsfähige, ladungsfähige Adresse für den Onlineshop stehen. Diese muss aktuell, vollständig und wahrheitsgetreu sein. Es muss gegebenenfalls den Sitz eines Unternehmens beinhalten, das hinter dem Onlineshop steht. Eine Postfachadresse ist im Onlineshop Impressum nicht ausreichend. Es könnte sich in diesem Fall um eine Postkastenfirma handeln, die real gar nicht existiert.

3. Vertretungsberechtigter des Unternehmens

Falls ein Unternehmen hinter einem Onlineshop steht, muss je nach Geschäftsform ein Vertretungsberechtigter im Online Shop Impressum benannt werden – beispielsweise ein Geschäftsführer, ein Gesellschafter oder zwei Vorstandsmitglieder. Dieser Punkt wird jedoch von einigen IT-Rechtsanwälten als nicht notwendig angesehen, wenn es um ein Impressum für einen Online Shop handelt.

4. Angabe der Identifikationsnummern

Hier geht es um die Angabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Wirtschafts-Identifikationsnummern. Falls diese vorhanden sind, gehören sie verpflichtend ins Impressum für den Online Shop.

5. Angabe über die Kontaktmöglichkeiten

Verpflichtend sind im Impressum für Online Shops die Angaben über Kontaktmöglichkeiten. Die unverzichtbarste Angabe für den Betreiber ist die E-Mail-Adresse. Weitere Angaben zu Telefon- und Faxnummern sind möglich. Sie können beim Impressum für einen Online Shop aber auch als verzichtbar angesehen werden. Nicht zulässig sind jedoch Mehrwertdienste-Rufnummern. Gemeint sind beispielsweise die Telefonmehrwertdienste über eine 0800-Serviceniummer und dergleichen.

Existiert eine elektronische Abfragemaske, gilt diese neben der E-Mail-Adresse als weitere Kontaktmöglichkeit im Onlineshop Impressum. Mit zwei Kontaktadressen ist der Pflicht zur Angabe von Kontaktmöglichkeiten Genüge getan.

6. Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde

Diese Angabe im Online Shop Impressum ist für Makler, Steuerberaterinnen, Gastronomen oder Anwälte verpflichtend – nicht jedoch für einen Onlineshop-Betreiber. Wer ein Impressum für seinen Online Shop erstellt, unterliegt in der Regel keiner speziellen Aufsichtsbehörde. Ausnahme: Es steht eine KG, eine GbH oder eine GmbH hinter dem Onlineshop. In diesem Fall ist die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde notwendig.7. Angabe des Gerichtsstandes

Alle Registereinträge werden samt der Registernummer auf der Webseite im Impressum für den Online Shop benannt. Dazu gehören die Einträge im Handelsregister, im Vereinsregister, im Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, gegebenenfalls auch die im Gewerberegister. Bei der letztgenannten Register-Angabe sind sich allerdings die Experten nicht ganz einig.

Falls Dein Webshop im europäischen oder außereuropäischen Ausland eingerichtet wurde und in Deutschland von Kunden frequentiert werden kann, gelten diese Regelungen auch für ausländische Register-Eintragungen plus Registernummern. Diese müssen verpflichtend im Online Shop Impressum eingebunden werden.8. Sonstige Angaben

Für Freiberufler, Aktiengesellschaften, GmbHs oder Kommanditgesellschaften auf Aktien gelten im Impressum weitere Vorschriften zu den benötigten Angaben. Diese dürfen ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Ein Großteil der im Netz zu findenden Onlineshops wird von einem Unternehmen in Form einer GmbH, GbH oder einer KG betrieben. Ausländische Firmen können auch andere Rechtsformen haben. Auf jeden Fall müssen sie die in Deutschland geltenden Vorgaben erfüllen, wenn sie hier einen Onlineshop betreiben wollen.

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Impressum Onlineshop Anbieter Vergleich:  TOP-3 beste Anbieter in Deutschland

Ein Impressum ist für jeden Onlineshop gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Transparenz und Vertrauen bei den Nutzern zu schaffen. Die Anforderungen an ein Impressum sind klar definiert und beinhalten unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift des Anbieters, Kontaktinformationen sowie gegebenenfalls Angaben zur Aufsichtsbehörde. Bei der Auswahl eines Anbieters für die Erstellung eines Onlineshops spielen neben den allgemeinen Funktionen auch die Möglichkeiten zur einfachen und rechtssicheren Erstellung eines Impressums eine wichtige Rolle. Im Folgenden werden die drei Anbieter WIX, IONOS und Shopify in diesem Kontext verglichen.

WIX

WIX ist bekannt für seine Benutzerfreundlichkeit und das Drag-and-Drop-Prinzip, das die Erstellung eines Onlineshops auch für Laien einfach macht. Ein Impressum kann problemlos in die Webseite integriert werden. WIX bietet spezifische Vorlagen und Anleitungen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Nachteil ist jedoch, dass die Anpassungsmöglichkeiten in Bezug auf rechtliche Texte etwas eingeschränkt sein können, was in stark regulierten Branchen problematisch sein könnte.

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IONOS punktet vor allem durch seine umfangreichen rechtlichen Informationsangebote und Hilfestellungen. Der Anbieter stellt zahlreiche Vorlagen und rechtliche Hinweise bereit, um den Nutzern die Erstellung eines rechtssicheren Impressums zu erleichtern. Zudem bietet IONOS eine automatische Integration von rechtlichen Texten, was besonders für Einsteiger nützlich ist. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, rechtliche Texte automatisch aktualisieren zu lassen, was die Pflege des Onlineshops vereinfacht.

Shopify

Shopify ist besonders bei größeren Unternehmen und internationalen Händlern beliebt. Der Anbieter bietet umfassende E-Commerce-Lösungen und umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten. Die Erstellung eines Impressums ist auch hier unkompliziert. Shopify stellt umfangreiche Anleitungen und Support zur Verfügung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Ein weiterer Vorteil von Shopify ist die Integration von Drittanbieter-Apps, die speziell auf rechtliche Anforderungen zugeschnitten sind und somit eine hohe Flexibilität bieten.

Abmahnung und Haftung für ein fehlerhaftes Impressum im Onlineshop