Am Horizont sieht man bereits ein zentrales steuerliches Meldewesen. Bis dahin feilt das Bundesfinanzministerium immer mal wieder an der E-Rechnung. Bereits für das vierte Quartal dieses Jahres stehen Änderungen und Präzisierungen an.
BMF-Schreiben konkretisieren steuerliche Fragen. Das BMF plant nun offenbar die finale Version eines Schreibens zur E-Rechnung im 4. Quartal zu veröffentlichen.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Vor kurzem veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. IT-BUSINESS sprach mit Oliver Rauschil, Senior Director Digital Sales Central Europe bei Quadient, wo die Reise bei den E-Rechnungen hingeht. Ihm zufolge hat das BMF vor allem technische Vorgaben präzisiert, insbesondere, worauf bei gängigen Rechnungsformaten wie der XRechnung zu achten ist. Demnach lassen sich mit „Extensions“ branchenspezifische Anforderungen abbilden, ohne die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben zu verletzen. Außerdem hat das BMF laut Rauschil klargestellt, dass alle rechnungsrelevanten Pflichtangaben im strukturierten XML-Datensatz enthalten sein müssen. Der Verweis auf Anlagen reicht nicht mehr aus. Und für Unternehmen besonders wichtig: „Ist eine E-Rechnung nicht korrekt formatiert, gilt sie als ‚sonstige Rechnung‘. Sie berechtigt damit nicht zum Vorsteuerabzug!“, so der Manager. Es geht also um viel Geld.
Rechtskräftigkeit und weiterer Weg
Oliver Rauschil, Senior Director Digital Sales Central Europe, Quadient
(Bild: Quadient)
„Das Schreiben ist noch nicht rechtlich bindend“, betont Rauschil. Das BMF plane vielmehr, die finale Version im vierten Quartal dieses Jahres zu veröffentlichen. Derzeit haben die Verbände noch die Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. „Soweit uns bekannt ist, wurde bisher darum gebeten, einige Inhalte noch klarer darzulegen oder mit Beispielen zu untermauern“, lautet seine Wasserstandsmeldung. Außerdem fordere die IHK konkret, einige geltende Erleichterungen beizubehalten. „Sie weist außerdem darauf hin, dass die CEN-Norm EN 16931 noch überarbeitet wird und dies berücksichtigt werden sollte“, so der Quadient-Mitarbeiter zum Stand der Dinge. Unternehmen sollten seiner Einschätzung nach davon ausgehen, dass die Regelungen weitestgehend in der vorgestellten Form rechtskräftig werden.
Hintergrund
E-Rechnungspflicht im B2B-Segment
Neue Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung gelten für alle Unternehmen, die an B2B-Transaktionen mit einem deutschen Lieferanten beteiligt sind. Voraussetzung ist, dass die gehandelten Waren oder Dienstleistungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Es gelten Übergangsfristen, bis sich 2028 die Papier- oder PDF-Rechnung im B2B-Umfeld endgültig verabschiedet.
Wo es an der Umsetzung noch hapert
Mittelständischen Unternehmen fällt es oft schwer, die E-Rechnungspflicht umzusetzen, denn es fehlt laut Rauschil schlichtweg an Personal und Zeit. „E-Invoicing belastet zusätzlich in einer wirtschaftlich unsicheren Phase. Und: Für neue Prozesse braucht es in der Regel auch neue Tools, die erst in die IT-Infrastruktur integriert werden müssen“, so der E-Rechnungs-Experte. Häufig seien Finanz- und IT-Manager schon unsicher, was es fachlich bei E-Rechnungen zu beachten gilt.
Hintergrund
Schummelpotenzial bei Rechnungsstellung sinkt
Die E-Rechnung bietet Unternehmen Vorteile gegenüber der Papierrechnung. Sie spart Zeit und Kosten, da Druck-, Versand- und Archivierungskosten entfallen. Zudem beschleunigt sie den Zahlungsprozess, da Rechnungen direkt elektronisch übermittelt und verarbeitet werden können. Auch sind enorme Effizienzgewinne in Sachen Buchhaltung und bei der Abgabe der Steuererklärung zu erwarten.
E-Rechnungen zu erstellen, ist keine Raketenwissenschaft.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
IT-Dienstleister als „Lotsen“ in Sachen E-Rechnung
Die wenigsten Betriebe unterhalten eine eigene Abteilung nur für Compliance-Themen. Meistens deckt das die Finanzabteilung ab – zusätzlich zum Tagesgeschäft. Bei den unterschiedlichen technischen und rechtlichen internationalen Regelungen ist es allerdings kaum möglich, stets up to date zu sein. Die Rolle von IT-Dienstleistern aus diesem Umfeld sieht der Manager als erfahrenen „Lotsen“. So zumindest gehe Quadient an das Transformationsprojekt E-Rechnung heran.
Hintergrund
XRechnung, ZUGFeRD, XML
Gerangel um Formate
ZUGFeRD und XRechnung sind XML-basierte Formate, die laut EN16931 eine E-Rechnung darstellen. Beide Formate liefern eine maschinenlesbare XML-Datei und sind damit geeignet für die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen. Dabei hält ZUGFeRD im Vergleich zu XRechnungen insofern einen Vorteil für den menschlichen Nutzer, als dass hier softwareseitig eine visualisierbare Bilddatei integriert ist.
Das Problem bei mehreren Formaten: Etliche Unternehmen wollen in der Praxis nur ZUGFeRD-Dateien empfangen, um den optischen Teil zu nutzen. Das ist aber nicht sinnvoll bei gegebener Formatvielfalt im Rahmen der EU-Norm.
Mitunter wird auf Länder wie Italien oder Polen verwiesen, die eine andere Regelung getroffen haben, nämlich dahingehend, dass eine konforme XML-Datei zum alleinigen Rechnungsformat erklärt wurde.
Hierzulande hat sich XRechnung für die Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor etabliert. Dieses ist für die automatisierte Verarbeitung konzipiert, kann aber ohne spezielle Software nicht gelesen werden.
ZUGFeRD ist hingegen als hybrides Format zu betrachten, welches ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert und damit vielseitig einsetzbar ist.
Doch welche Schritte sollten Unternehmen angehen, um sicherzustellen, dass ihre E-Rechnungen alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und als ordnungsgemäß anerkannt werden? Der Dienstleister führt dazu aus, dass die Unternehmen gewährleisten müssen, dass alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben im strukturierten XML-Datensatz der E-Rechnung enthalten sind. „Denn nur dann gilt die E-Rechnung als ordnungsgemäß und berechtigt zum Vorsteuerabzug.“ Angaben wie Rechnungsadresse des Leistungsempfängers, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer oder Leistungsbeschreibung haben vollständig und korrekt zu sein. In der Rolle als „Lotse“ empfiehlt er, ein- und ausgehende E-Rechnungen mit einem Validierungstool genau zu prüfen.
Für den gesamten Prozess würden sich SaaS-Lösungen anbieten, da sich diese relativ leicht in die bestehende IT-Infrastruktur integrieren lassen und fehlende E-Invoicing-Funktionen ergänzen. „Für die Einführung und den Betrieb solcher cloudbasierten Portale braucht es zudem nur wenig Personal und IT-Fachkenntnis. Das kommt gerade dem Mittelstand entgegen“, so Rauschil.
Hintergrund
E-Rechnungspflicht im B2B-Segment
Eckdaten, Fristen und Begriffe
2025: Seit Jahreswechsel müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische B2B-Rechnungen zu empfangen und dürfen zudem den Empfang der digitalen Rechnungen nicht mehr ablehnen.
Ausnahme: Keine Regel ohne Ausnahme. Es ist zwar weiterhin möglich, Rechnungen im PDF-Format zu versenden, aber nur unter der Voraussetzung, dass das empfangene Unternehmen dieser Praxis zustimmt. Die gleiche Regelung gilt auch für das EDIFACT-Format.
2027: Zwei Jahre später – 2027 – wird Stufe 2 zünden. Dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.
2028: Die Papierrechnung wird im B2B-Bereich ab 2028 endgültig Geschichte. Ab dann müssen alle in Deutschland agierenden Unternehmen elektronische B2B-Rechnungen im EN-16931-Standard versenden.
Zur Begriffsklärung: Die EN 16931 ist eine europäische Norm hinter Formaten wie XRechnung und ZUGFeRD. Hinter der Namensgebung des Formats ZUGFeRD steht das Akronym für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.
Interoperabilität gewährleisten
Die E-Rechnung ist keine Hexerei.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
IT-Dienstleister und Systemhäuser seien vor allem gefordert, ihre internen Kompetenzen auszubauen oder sich Partner ins Boot zu holen, die sich mit internationalem E-Invoicing und Compliance auskennen. „Entscheidend ist, dass IT-Dienstleister und Systemhäuser Interoperabilität gewährleisten. Konkret heißt das: Ihre Lösungen sollten mit verschiedenen Rechnungsstandards wie XRechnung, ZUGFeRD und lokalen XML-Standards ebenso kompatibel sein wie mit Plattformen wie Peppol oder nationalen Steuer-Meldesystemen“, so der Manager. Nur so können die Kunden in allen Märkten rechtssicher agieren, ohne für jedes Land eine Insellösung zu benötigen.
Stand: 20.11.2020
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Steuerliches Meldesystem klopft bereits an
Der E-Rechnungs-Experte weist darauf hin, dass im Rahmen der EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) auch Deutschland spätestens 2030 ein steuerliches Meldesystem einführen wird. Dann braucht es nach Einschätzung von Rauschil voraussichtlich für jede Rechnung eine transaktionsbezogene Echtzeitmeldung an ein zentrales System der Finanzverwaltung. Mit E-Invoicing legen Unternehmen jetzt schon den Grundstein dafür.