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Die neue EU-Verpackungsverordnung: Was Online-Händler wissen sollten und jetzt tun müssen

Wen betrifft die Verordnung?

Sämtliche Online-Händler, die Produkte innerhalb der EU versenden. “Hersteller” im Sinne der Verordnung ist nämlich jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmalig im jeweiligen EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt.  

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

 

1. Recyclingfähigkeit ab 2030

Alle Verpackungen müssen ab 2030 wirtschaftlich recycelbar sein.  Die EU-Verpackungsverordnung kategorisiert Verpackungen in vier Klassen (A-D), wobei eine „Class-A“-Verpackung bis zu 95% recycelbar und eine „Class-D“-Verpackung lediglich bis zu 70% recycelbar ist.


2. Weniger Luft, mehr Inhalt

Versandverpackungen dürfen ab 2030 höchstens 50 % Leerraum enthalten. Überdimensionierte Kartons für kleine Produkte sollten vermieden werden.


3. Mehrweg statt Einweg

Die Nutzung von Mehrwegsystemen soll intensiviert werden. Ab 2030 gelten verbindliche Wiederverwendungsquoten für Getränke- und Transportverpackungen.


4. Pflicht zur Registrierung

Jede:r Händler:in muss sich im nationalen Herstellerregister eintragen, welches von jedem Mitgliedsstaat geführt wird. In Österreich geschieht dies über das bereits bestehende EDM-Portal. Dort müssen jährlich Daten zu Verpackungsmengen, Recycling und Wiederverwendung gemeldet werden.


5. EPR-Bevollmächtigter bei EU-weitem Verkauf

Wer in seinem Online-Shop Versand in sämtliche EU-Länder anbietet, muss in jedem Land einen sogenannten EPR (Extended Producer Responsibility) -Bevollmächtigten bestellen. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den nationalen Behörden. Es gibt diverse Dienstleister, welche diese Verpflichtung für Sie übernehmen können (beispielsweise www.interzero.at). Beachten Sie jedoch, dass externe Dienstleister Sie nicht notwendigerweise in allen EU-Mitgliedsstaaten vertreten können. Es empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Dienstleister.


6. QR-Codes und Kennzeichnung

Verpackungen müssen künftig mit QR-Codes oder Piktogrammen versehen sein, welche über Material, Recyclingfähigkeit und Entsorgung informieren.


7. Verbot bestimmter Verpackungen

Konkrete Formen von Verpackungen werden ab 2030 verboten. Dazu gehören etwa Einweg-Kunststoffumschläge für Sammelverpackungen, Einwegverpackungen für Speisen/Getränke im Gastgewerbe sowie Einweg-Portionspackungen von Gewürzen, Saucen und Shampoos.


8. Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 müssen je nach Materialtyp in Kunststoffverpackungen 10-35% Recyclingkunststoff enthalten sein Wer mehr recycelt, zahlt weniger Umweltgebühren (=Lizenzgebühren). Die Recyclingfähigkeit darf nicht unterschritten werden, sonst riskiert man Strafzahlungen.

Was sollten Online-Händler jetzt tun?

1. Verpackungen prüfen

  • Ist Ihre Verpackung recyclingfähig?
  • Enthält sie problematische Stoffe wie Quecksilber, Blei oder Cadmium?
  • Ist sie überdimensioniert oder enthält (zu) viel Luft?

2. Registrierung sicherstellen

  • Melden Sie sich im österreichischen EDM-Portal an.
  • Prüfen Sie, ob Sie als „Hersteller“ gelten.
  • Halten Sie Daten zu Verpackungsmengen bereit.

3 EPR-Bevollmächtigte benennen

  • Wenn Sie in andere EU-Länder verkaufen, brauchen Sie dort jeweils einen EPR-Bevollmächtigten bzw. einen Dienstleister, welcher dies für Sie übernimmt.

4. Verpackungsdesign optimieren

  • Nutzen Sie Verpackungen mit geringem Leerraum.
  • Planen Sie Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile schon bei der Auswahl Ihrer Verpackungen mit ein.

5. Beratung nutzen

  • Organisationen wie die ARA bieten Webinare, Checklisten und Coachings an.
  • Bleiben Sie über neue Detailregelungen informiert (z.B. zu Kennzeichnung und Ökomodulation).

6. Übergangsfrist beachten

Die Verordnung ist seit Februar 2025 in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 12. August 2026. Ab dann sind die Bestimmungen verbindlich. Es ist ratsam, Ihr bestehendes Verpackungsmanagement zu prüfen bzw. zu überarbeiten, da ab 2030 bestimmte Verpackungen komplett verboten sind.

Tipp: 
Unser Partner interzero hat ein Whitepaper zum Thema erstellt. Das können Sie sich gern hier downloaden: https://interzero.at/leistungen/consulting/ppwr/ 

Weiters gibt es bei interzero immer wieder Webinare zum Thema Verpackungen: https://interzero.at/events/ 
Sie können kostenlos an diesen Webinaren teilnehmen.

Fazit
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Versand. Für Online-Händler bedeutet sie zwar Aufwand – aber auch die Chance, sich frühzeitig zukunftssicher aufzustellen. Wer jetzt handelt, spart später Kosten und vermeidet rechtliche Probleme.