Warum dieser Leitfaden?
Dieser Leitfaden gilt für Berlin!
Wer ein parkendes Auto auf dem Rad-, Geh- oder Rettungsweg antrifft, geht folgendermaßen vor:
- 110 anrufen: „Hier [Name], ich möchte eine Verkehrsbehinderung melden: [genauer Ort mit Stadtteil, Straße, Hausnummer/Kreuzung].“Wichtig:
- nicht sagen: „ich möchte einen Falschparker anzeigen“
- Keine Möglichkeit zum Mißverstehen des Ortes lassen!
- Entweder vor Ort bleiben (besser) oder – falls nicht möglich – weiterfahren. 110 hat die Telefonnummer automatisch, Streife ruft dann zurück.
- Wenn 110 auf App oder Online-Meldung der Ordnungsämter verweist, freundlich darauf hinweisen, dass diese Meldungen von den Ordnungsämtern nicht schnell genug bearbeitet werden. Da Radfahrer konkret behindert und gefährdet werden, muss sich jemand so schnell wie möglich kümmern.
- Wenn 110 versucht auf „Verkehrsordnungswidrigkeit“ herunterzustufen, entgegnen: „Nein, eine Behinderung, sogar Gefährdung“
- Entweder kommt dann das Ordnungsamt oder eine Polizeistreife. In der Zeit am besten recherchieren, welcher Polizeiabschnitt zuständig ist.
- Bestenfalls: Streife kommt, holt orangenen oder roten Block heraus, fragt über Funk das Kennzeichen ab und fängt an, aufzuschreiben.