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online seit 13.11.2025

Wenn sich die angebliche Copyright-Verletzung als Betrugsversuch entpuppt

Immer wieder sorgen E-Mails von vermeintlichen Anwaltskanzleien für Aufregung. Die Empfänger:innen haben angeblich gegen Urheberrechte verstoßen, die Geschädigten fordern Wiedergutmachung. Tatsächlich stimmt hier aber gar nichts. Die Copyright-Verletzung hat nicht stattgefunden, die Anwaltskanzlei existiert nicht.

Die Copyright-Frage ist besonders im Internet eine heikle. Wer darf was wie verwenden? Was ist erlaubt? Was nicht? Grundsätzlich sind die Regeln klar, in der Praxis bleibt oft aber eine gewisse Rest-Unsicherheit. Genau diese versuchen Kriminelle für ihre Zwecke zu nutzen. Im Namen von frei erfundenen Anwaltskanzleien versenden Sie Mahnungen und beschuldigen die Empfänger:innen, urheberrechtlich geschützte Bilder oder Videos auf ihrer Website zu verwenden.

info icon

Achtung, es gibt sehr wohl Rechtvertretungen, die sich im Fall einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung per E-Mail an die Beschuldigten wenden. Bei einem derartigen Anschreiben handelt es sich also nicht automatisch um einen Betrugsversuch! Das in diesem Artikel dargestellte Vorgehen ist allerdings zweifelsfrei eine kriminelle Masche.

Copyright-Verletzung: So läuft der Betrug ab

Die Betrüger:innen kontaktieren Webseitenbetreiber und werfen diesen in einer E-Mail die Verwendung urheberrechtlich geschützten Bild- und Videomaterials vor. Eine Beispielnachricht, die uns in der jüngeren Vergangenheit häufiger zugespielt wurde, ist folgendermaßen aufgebaut:

Dear owner of XXX, 

We’re reaching out on behalf of the Intellectual Property division of a notable entity, in relation to an image connectet to our client The Ice Bath. 

Image Reference: i.imgur.com/CuGnqAm.png
Image Placement: XXX

Es geht also um ein Bild, das angeblich auf der Website einer australischen Firma zu finden ist, die Zubehör rund um das Thema Eisbaden verkauft. Welches Vorgehen will die angebliche Anwaltskanzlei erreichen? Das wird im zweiten Abschnitt ausgeführt. (Anmerkung: Die Original-Nachricht enthält einen Link, unter dem das beanstandete Bild angeblich auf der Website des beschuldigten Unternehmens zu finden ist. Aus Datenschutzgründen können wir diesen Link hier nicht anführen.)

We’ve observed the display of the image on your site. We need you to add a credit to our client immediately. A visible an clickable link to theicebath.com.au is required, placed either below the image or in the page’s footer. This should be adressed in the next five business days.

We’re sure you realize the urgency of this request. Kindly unterstand that removing the image does not conclude the matter. Should we not see appropriate action within the given timeframe, we nned to activate the case No. 55612 and take action as outlined in DMCA Section 512(c). 

For your convenience, past usage records can be reviewed using the Wayback Machine at web.archive.org, a recognized digital archive. 

Think of this asa formal communication. We value your swift action and your cooperation.

Kindly communicate in English.

Regards

Als Lösung bieten die Kriminellen eine Erwähnung und die Verlinkung der angeblichen Original-Website an. Dafür setzen sie eine (recht enge) Frist von fünf Werktagen. Die schlichte Entfernung des Fotos würde nicht ausreichen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wird der DMCA – also der Digital Millennium Copyright Act – angeführt. Der regelt tatsächlich Urheberrechtsfragen im digitalen Raum. Ist die Nachricht also doch legitim?

Nein, ist sie natürlich nicht. Deutliche Hinweise darauf finden sich im letzten Abschnitt der E-Mail.

Noah Carter 
Trademark Attorney 

Commonwealth Legal Services 
3909 N 16th St, 4th Floor 
Phoenix, AZ 85016 

[email protected]
www.cwl-experts.org

Die in der Signatur angeführte Anwaltskanzlei “Commonwealth Legal Services” ist frei erfunden. Es gibt zwar eine Website, die Kanzlei selbst existiert allerdings nicht. Die Seite wurde lediglich als Deckmantel für Betrugsversuche gebaut. Tatsächlich ist dies auch nicht die erste Domain, unter der die Fake-Kanzlei ins Netz gebracht wurde. In der Vergangenheit lautete die Adresse zum Beispiel www.cwlexperts.life. 

Info Icon

Kriminelle Kriminelle: Das angebliche australische Unternehmen dürfte ebenfalls frei erfunden sein. Wenig überraschend ist das auf der Website (theicebath.com.au) verwendete Bildmaterial nämlich gestohlen. Das Foto der angeblichen Blog-Autorin „Jessica“ zeigt in Wahrheit die Influencerin „Love, Chef Laura“. 

Warum der Copyright-Betrug gefährlich ist

Die E-Mail der Betrüger:innen kommt gänzlich ohne einer Geldforderung aus. Die Verlinkung der vermeintlichen Urheber:innen scheint ein geringer Aufwand, wenn damit eine Klage abgewendet werden kann.

Die Kriminellen setzen aber darauf, dass sich die Beschuldigten bei Ihnen melden und den Vorwürfen widersprechen. Auf die Rechtfertigungsnachricht folgt eine weitere E-Mail, in der die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung eines „Bußgelds“ oder einer ähnlichen Gebühr angeboten wird.

Die Hoffnung der Drahtzieher: Um eine drohende rechtliche Auseinandersetzung zu verhindern, bezahlen die Beschuldigten den geforderten Preis.

Woran ist die Fake-Anwaltskanzlei zu erkennen?

Die Kriminellen hinter den Fake-Seiten geben sich große Mühe, den Eindruck einer realen Anwaltskanzlei zu erwecken. Der Webauftritt sieht ansprechend aus, ist bis ins kleinste Detail ausgearbeitet, wirkt auf den ersten Blick seriös und vermittelt den Eindruck einer gut laufenden Kanzlei. Allerdings gibt es deutliche Hinweise auf den betrügerischen Charakter der Seite.

  • Registrierungsdatum: Die Domains von betrügerischen Webseiten existieren in der Regel nicht lange, das Registrierungsdatum liegt deshalb häufig in der sehr jungen Vergangenheit. Im konkreten Fall ist es der 24. Oktober 2025.

  • Team-Fotos: Die für die Teamvorstellung verwendeten Fotos stammen entweder von anderen Webseiten oder sind KI-generiert. Beispiel: Max Evans, der vermeintliche Experte für „Company Law Disagreements / Enterprise Law“ bei „Commonwealth Legal Services“. Eine Google-Rückwärtssuche mit seinem Foto führt direkt zu einer großen Galerie von KI-Fotos mit dem Titel „AI-Generated right-facing adult black faces“.

  • Adresse: An der im Impressum angegebenen Adresse findet sich alles, nur keine Anwaltskanzlei. Konkret sind dort eine Steuerberatungsagentur, eine Versicherungsagentur und eine Tagesstätte für Erwachsene angesiedelt.

In die Betrugsfalle getappt? Das können Sie jetzt tun

Die gute Nachricht: Bei dieser Masche muss viel zusammenkommen, damit am Ende tatsächlich ein finanzieller Schaden entsteht. Selbst eine Antwort auf die ursprüngliche Nachricht ist noch nicht gefährlich. Wer den Betrüger:innen allerdings Geld überwiesen hat, sollte rasch handeln.

  • Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und schildern Sie die Situation! Die Expert:innen wissen, was zu tun ist und ob das Geld eventuell noch zurückgeholt werden kann.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Die Behörden können erst dann aktiv werden, wenn sie vom Betrugsfall wissen.

  • Bleiben Sie wachsam! Da die Kriminellen über Ihre Kontaktdaten verfügen, werden sie sich sehr wahrscheinlich mit einer anderen Masche bei Ihnen melden.

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